AGB – Gastaufnahme-bedingungen

Zu einer reibungslosen Abwicklung Ihrer Buchung tragen klare Vereinbarungen über die gegenseitigen Rechte und Pflichten bei. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen als Gast und uns als Beherbergungsbetrieb (BHB) im Buchungsfall zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und die Bestimmungen der Verordnung über die Informations- und Nachweispflichten.

Lesen Sie diese Gastaufnamebedingungen daher bitte vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. Vertragsschluss

 

1.1 Mit der Buchung bietet der Gast dem BHB den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und ergänzenden Informationen wie Klassifizierungserläuterungen, soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

1.2 Die Buchung des Gastes kann auf allen vom BHB angebotenen Buchungswegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Der Eingang der Buchung wird dem Gast auf elektronischem Weg bestätigt.

1.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung des Gastgebers zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den BHB rechtsverbindlich sind.

1.4 Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht vom BHB herausgegeben werden, sind für den BHB und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des BHB gemacht wurden.

1.5 Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist Auftraggeber, Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich diese / dieser Ansprechpartner, nicht der einzelne Teilnehmer.

1.6 Bei Minderjährigen stellt die Buchung sowohl das Vertragsangebot des Minderjährigen, dieser vertreten durch den / die gesetzlichen Vertreter, wie auch des / der gesetzlichen Vertreter selbst dar. Bei Minderjährigen kommt der Gastaufnamevertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen sowohl mit dem minderjährigen Gast, als auch mit dessen gesetzlichem(n) Vertreter(n) zustande.

1.7 Der Gast wird darauf hingewiesen, dass bei sämtlichen Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des BGB kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss besteht.

1.8 Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen (Umbuchung) hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen besteht nicht. Wird auf Wunsch des Gastes dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der BHB ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 3% des Reisepreises erheben.
Umbuchungswünsche des Gastes, die weniger als 5 Tage vor Reiseantritt erfolgen, – sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, – werden mit 5% des Reisepreises berechnet.

1.9 Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über alle Personen (dazu zählen auch Babys) und Haustiere zu machen, für welche er die Unterkunft bucht.
DSGVO für Beherbergungsbetriebe: Datenspeicherung und Löschung: Verwaltung der Buchungen, Rechnungstellung, persönliche Daten der Gäste, sowie Zahlungs-/Bankverbindungsdaten 10 Jahre.

 

2. Zahlung

 

2.1 Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung und bezieht sich auf die namentlich bei der Buchung angegebenen und festgelegte Personen- und Haustierzahl.

2.2 Nach Vertragsabschluss ist vom Gast eine Anzahlung zu leisten. Sie beträgt 20 % des Gesamtpreises der Unterkunftsleistung und gebuchter Zusatzleistungen, jedoch mindestens 200,- Euro.

2.3 Die Restzahlung ist inklusive 200,- Euro Kaution bis spätestens 28 Werktage vor Reisebeginn zu bezahlen.

2.4 Vertragsabschlüsse kürzer als vier Wochen vor Reisebeginn oder für weniger als 7 Übernachtungen verpflichten den Gast zur sofortigen Zahlung des gesamten Beitrages.

2.5 Zahlungen mit Verrechnungsscheck, Kreditkartenzahlungen, Lastschrifteinziehungen und Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich.

2.6 Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf dem Konto des BHB an.

2.7 Der Gast kommt ohne Mahnung in Verzug, falls fällige Rechnungen nicht rechtzeitig ausgeglichen sind. Die Forderung des BHB ist mit acht Prozent über dem Basiszinssatz, bei Verbrauchern mit fünf Prozent zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

2.8 Erfolgt eine vereinbarte Zahlung trotz Mahnung des BHB mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist der BHB, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4.4 dieser Bedingungen zu belasten.

2.9 Die Erstattung der Kaution erfolgt, sofern keine Verbindlichkeiten des Gastes bestehen, nach Räumung der Unterkunft und schriftlicher Mitteilung der Bankverbindung durch den Gast, binnen 7 Werktagen.

 

3. Mitnahme von Haustieren

 

3.1 Jegliche Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig.

3.2 Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art, Größe und Versicherungsschutz verpflichtet.

3.4 Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den BHB zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 4.4 dieser Bedingungen.
DSGVO für Beherbergungsbetriebe: Datenspeicherung und Löschung: Verwaltung der Buchungen, Rechnungstellung, persönliche Daten der Gäste, sowie Zahlungs-/Bankverbindungsdaten 10 Jahre.

 

4. Rücktritt und Nichtanreise

 

4.1 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich der Entgelte für Zusatzleistungen ohne Kurtaxe, bestehen.

4.2 Der BHB hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

4.3 Der BHB hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

4.4 Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung der Kurtaxe:
Bei Ferienwohnungen / Unterkünften ohne Verpflegung 90%
Bei Übernachtung mit Frühstück 80%

4.5 Dem Gast bleibt es vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

4.6 Der Abschluss einer Reiserücktritts- / Reiseabbruchskostenversicherung, sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird ausdrücklich empfohlen.

4.7 Nimmt der Gast einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise, verspäteter Anreise, Veranstaltungsausfall oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.

4.8 Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an den BHB zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

 

5. Pflichten des Gastes, Kündigung durch den Gastgeber

 

5.1 Der gesetzlichen Verpflichtung zur Mängelanzeige hat der Gast dadurch zu entsprechen, dass er verpflichtet ist, auftretende Störungen und Mängel sofort dem BHB anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

5.2 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem BHB im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom BHB verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem BHB erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
DSGVO für Beherbergungsbetriebe: Datenspeicherung und Löschung: Verwaltung der Buchungen, Rechnungstellung, persönliche Daten der Gäste, sowie Zahlungs-/Bankverbindungsdaten 10 Jahre.

5.3 Der BHB kann den Gastaufnahmevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast ungeachtet einer Abmahnung des BHB den Betrieb, bzw. die Durchführung des Aufenthalts nachhaltig stört oder wenn er sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Bei Minderjährigen ist der BHB, nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten, berechtigt, die vorzeitige Rückreise zu veranlassen, bei Volljährigen den Reisevertrag zu kündigen.

5.4 Die Unterkunft kann nur von den Gästen in Anspruch genommen werden, für welche sie gebucht wurde. Eine anderweitige Belegung, insbesondere eine Untervermietung, bei gewerblichen Auftraggebern insbesondere auch die Weitergabe von Unterkunftskontingenten, ist ausdrücklich nicht gestattet.

5.5 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des BHB selbst, nur bestimmungsgemäß und insgesamt pfleglich zu behandeln. Etwaige Schäden, Zerstörungen oder Schlüsselverlust werden dem Gast mit dem Wiederbeschaffungswert berechnet.

 

6. Haftungsbeschränkung

 

6.1 Die Haftung des BHB aus dem Gastaufnahmevertrag nach BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des BHB oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des BHB beruhen.

6.2 Die Gastwirtshaftung des BHB für eingebrachte Sachen gemäß BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

6.3 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

 

7. Verjährung

 

7.1 Vertragliche Ansprüche des Gastes gegenüber dem BHB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des BHB oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von dessen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

7.2 Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.

7.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
DSGVO für Beherbergungsbetriebe: Datenspeicherung und Löschung: Verwaltung der Buchungen, Rechnungstellung, persönliche Daten der Gäste, sowie Zahlungs-/Bankverbindungsdaten 10 Jahre.

7.4 Schweben zwischen dem Reisenden und dem BHB Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der BHB die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

7.5 Die vorstehenden Vorschriften gelten entsprechend für die Ansprüche der gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen als Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages.

8. Rechtswahl und Gerichtsstand

 

8.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, und dem BHB findet bei Verträgen mit Gastgebern in Deutschland ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

8.2 Der Gast kann den BHB nur an dessen Sitz verklagen.

8.3 Für Klagen des BHB gegen den Gast ist der Wohnsitz des Gastes maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn- / Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in dem Land haben, in dem die Unterkunft gelegen ist oder deren Wohn- / Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des BHB vereinbart.

8.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

 

9. Schlussbestimmungen

 

Diese Gastaufnamebedingungen sind urheberrechtlich geschützt und nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes als Bestandteil der Buchung der Ferienwohnung Deutschle am Bodensee bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen. Aus der Veröffentlichung folgt nicht, dass diese AGB Dritten zur Nutzung oder Abänderung überlassen werden. Die Verfolgung von Verletzungen des Urheberrechts bleibt vorbehalten.

 

© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll, Stuttgart, Stand 10-2019